Rechtsschutz
Rechtsschutz


Das Prinzip der Rechtsschutzversicherung ist einfach: Die Versicherungsbedingungen enthalten klar definierte Leistungen wie etwa den Steuerrechtsschutz. Den gibt es aber jeweils nur für den Lebensbereich, für den sich der Kunde versichert hat. Beim Streit um ein Bußgeld für zu schnelles Fahren hilft der Versicherer nur, wenn der Kunde Verkehrsrechtsschutz hat. Kosten für einen Prozess um die Einkommensteuer übernimmt der Versicherer dagegen nur im Privatrechtsschutz. Alle Versicherungspakete im Test bieten das.
Im Privatrechtsschutz gibt es jedoch große Unterschiede, weshalb man sich unbedingt über die einzelnen Konditionen und Vertragsbedingungen, sowie -inhalte informieren sollte.

Im Arbeitsrechtsschutz unterscheiden sich die Policen in der Qualität am wenigsten. Dank Bundesgerichtshof müssen Versicherte bereits dann Rechtsschutz bekommen, wenn der Chef einen Aufhebungsvertrag anbietet. Viele Versicherer wollten aber erst zahlen, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt. Große Unterschiede weisen die Policen im Privatrechtsschutz auf. Besonders deutlich wird das beim Streit um Kapitalanlagen, wenn die Bank falsch beraten hat.

http://www.rechtsschutz-privat.de/